Nach einem Rechtsspruch des Europäischen Gerichtshofs müssen Versicherungen zukünftig für Frauen und Männer die gleichen Tarife anbieten. Unterschiedliche Prämien, getrennt nach Geschlecht, sind nach Auffassung der Richter unzulässig. Diese müssen nun bis Ende 2012 gleichgesetzt werden.
Hintergrund für unterschiedliche Tarife in der Versicherungswirtschaft ist die verschiedene Bewertung der Risikogruppen. Ein junger Mann hat beispielsweise ein statistisch belegt höheres Risiko für einen Autounfall, als es bei einer jungen Frau der Fall ist. Wenn man nun Tarife von KfZ-Versicherern vergleicht, können Frauen günstigere Prämien erzielen, als Männer. Dieser Unterschied soll mit dem Urteil des EU-Gerichtshofs nun abgeschafft werden. So kann es also passieren, das die Gefahren der Männer, durch die Beiträge der Frauen mit abgedeckt werden müssen. Der Beitrag bei Autoversicherungen könnte für junge Frauen steigen. Umgekehrt ist es bei Lebensversicherungen oder privaten Rentenversicherungen. Hier wird die Lebenserwartung in die Berechnung der Versicherungstarife einbezogen. Männer bekommen aufgrund ihrer schlechteren Lebenserwartung eine höhere Auswahlung als Frauen. Eine Angleichung der Prämien und Auszahlungen würde eine bessere Vergütung von Versicherungen bei Frauen erzeugen. Wichtig ist natürlich dabei zu erkennen, dass im Risikofall immer auch das größtmögliche Risiko abgesichert werden muss. Die Versicherer puffern Ihre Beiträge also zusätzlich. Profiteure sind dann immer die Zielgruppen, die ein hohes Schadenfallrisiko aufweisen, doch auch nur auf den ersten Blick. Schaut man genauer hin, werden die Beiträge wohl kaum sinken. Eher steigen die Absicherungsprämien für Versicherungsnehmer, die bisher einer geringeren Risikogruppe zugeordnet worden sind. Das hat Folgen für alle nur erdenklichen Versicherungen. Rentenversicherungen,. Krankenversicherungen und Lebensversicherungen werden stärker betroffen sein als solche bei denen das Risiko relativ gleich verteilt ist.
Profiteure vom Gerichtsurteil des EuGH sind vor allem die Versicherungen. Die Erhöhung der wenig belastete Risikogruppe könnte auch versteckte Erhöhungen der Gesamtbeiträge nach sich ziehen. Wichtig zu wissen ist, das bestehende Versicherungsbeiträge -und Verträge von diesem Urteil nicht betroffen sind. Wer also bereits einen günstigen Tarif hat, kann diesen auch behalten. Sollte an der EU Richtlinie nicht mehr gerüttelt werden, müssen die Unisex Tarife von den Versicherern ab 2013 angeboten werden.