Wie es bereits bisher zu erwarten war, wurde nun von der Staatsanwaltschaft ein Ermittlungsverfahren gegen Karl-Theodor zu Guttenberg eingeleitet. Die Prüfer von der bisher im Gespräch gebliebenen Doktorarbeit, welche von dem ehemaligen Verteidigungsministers geschrieben wurde, weisen jede Verantwortung von sich.
Bereits seit einigen Wochen kann jeder die Plagiatsvorwürde um die Doktorarbeit von Karl-Theodor zu Guttenberg verfolgen. Jetzt, als die Staatsanwaltschaft Klage erhoben hat, wollen die Prüfer der Arbeit sich nun dementsprechend verteidigen. Die Überprüfung von sogenannten Dissertationen sei 2006 noch nicht üblich gewesen und auch die damaligen technischen Mittel waren dafür noch nicht ausgereift. Erstgutachter Peter Häberle und Zweitgutachter Rudolf Streinz gaben dies in einer gemeinsamen Erklärung bekannt. Zudem betonten beide Professoren in der Erklärung auch, dass sich in dem sogenannten Promotionsverfahren allgemein ein doch eher intensives Vertrauensverhältnis entwickelt. Aus dem Grund ging man auch ganz stark davon aus, dass sich alle Beteiligten an die Regeln halten würden, so auch, dass keine bereits vorhandenen Texte in der eigenen Doktorarbeit ohne Quellenangabe vorkommen dürfen.
Bereits am Montag wurde offiziell ein Ermittlungsverfahren gegeben den Ex-Verteidigungsminister zu Guttenberg eingeleitet. In der Zwischenzeit haben sich über 100 Strafanzeigen gegen Karl-Theodor im Zusammenhang mit seiner Doktorarbeit eingefunden. Der Sachverhalt wird nun laut den neusten Meldungen noch von der Behörde geprüft. Die Universität Bayreuth hat inzwischen den Doktortitel aberkannt. Zudem trat Karl-Theodor zu Guttenberg von seinen politischen Ämtern zurück. Doch das Kapitel wird noch lang nicht abgeschlossen sein, denn auch die Verhandlungen werden vorerst noch nicht durchgeführt, bis der Sachverhalt geprüft ist.