Deutsche Bank muss Schadenersatz für Zinswetten zahlen

Tue, Mar 22, 2011

Aufgrund von spekulativen Zinswetten muss die Deutsche Bank mehr als eine halbe Million Euro Schadenersatz zahlen. Damit hat der Bundesgerichtshof möglicherweise ein wegweisendes Urteil getroffen. Für die Deutsche Bank geht das Urteil der Richter vor allem mit einem schweren Imageschaden einher. Hingegen bleibt die finanzielle Belastung durch den Schadenersatz für das Institut überschaubar.

Laut dem BGH stehen den betroffenen Unternehmen, die gegen die Deutsche Bank klagten, insgesamt 541.000 Euro Schadenersatz zu. Zusätzlich muss das Institut Zinszahlungen leisten. Nach Einschätzung von Analysten sind die möglichen Folgekosten, die durch das BGH-Urteil entstehen, hingegen zunächst kaum zu quantifizieren. Bei der Urteilsverkündigung erklärten die Richter, dass die Deutsche Bank ihre Kunden nicht genügend über die hohen Risiken des Spread Ladder Swaps aufgeklärt hat.

Nach der Urteilsverkündigung betonte ein Analyst, dass zunächst abgewartet werden muss, inwieweit sich das aktuelle Urteil des BGH auf andere Swap-Geschäfte auswirkt. Es ist das erste Urteil dieser Art, dass der Bundesgerichtshof getroffen hat. Da an diesem noch weitere Klagen anhängig sind, muss die Deutsche Bank mit weiteren Schadenersatzforderungen rechnen. Am Markt ist das Klagevolumen aus den bereits vorhanden und möglicherweise noch folgenden Klagen bislang nicht bekannt. Nach Aussagen von Analysten bewegt man sich derzeit im Bereich der Spekulationen. Diese Art von Swap-Geschäft hat die Deutsche Bank an weit mehr als 100 Kommunen und Unternehmen verkauft.

Die langfristige Verzinsung von Anleihen liegt in der Regel deutlich über dem Niveau von kurzfristigen Papieren. Bei einer zehnjährigen Anleihe bindet sich der Geldgeber länger und geht damit ein größeres Risiko ein. Es gilt als unwahrscheinlich, dass sich der Abstand beider Zinssätze verringert. Genau das ist jedoch im aktuellen Fall der Deutschen Bank, der vor dem BGH verhandelt wurde, eingetreten. Im Rahmen eines Spread-Ladder-Geschäfts haben sich das hessische Hygienetechnik-Unternehmen Ille und die Deutsche Bank, die als Swap-Anbieter aufgetreten ist, zunächst auf einen Nominalwert geeinigt.