Die Bundesregierung spricht sich laut aktuellen Berichten für die endgültige Abschaltung alter Atomkraftwerke aus. Offenbar haben sich die Koalitionsparteien intern auf diese geeinigt. Unterdessen geht der erste Energiekonzern nach der schwarz-gelben Atomwende auf Konfrontationskurs zur Bundesregierung. Der Energieriese RWE hat gegen die vorübergehende Abschaltung des AKWs Biblis A geklagt.
Wie ein Sprecher bestätigte, ist die Klage am Morgen bei dem Verwaltungsgerichtshof in Kassel eingereicht wurden. Aus dem Umfeld des Unternehmens wurde am Vorabend bekannt, dass RWE zu der Klage aus aktienrechtlichen Gründen verpflichtet gewesen sei. Der Energiekonzern hat für den Freitagvormittag eine Erklärung angekündigt.
Nach aktuellen Medienberichten hat sich die Koalition am Donnerstagabend trotz der Klage grundsätzlich auf eine Abschaltung von alten Kernkraftwerken geeinigt. Dementsprechend gelassen reagierte Volker Kauder, Vorsitzender der Unionsfraktion im Bundestag, auf die Klage-Androhung. Kauder zeigte sich in der ZDF-Sendung „Maybrit Illner“ davon überzeugt, dass die Entscheidung zur Stilllegung der sieben ältesten Meiler Bestand haben wird. Der CDU-Politiker betonte, dass man das Moratorium trotz der Klage weiterlaufen lassen werde.
Währenddessen reagierte Grünen-Fraktionschefin Renate Künast mit einer Warnung auf die Klage. Sie befürchtet, dass der Meiler Biblis A in Hessen sofort wieder ans Netz gehen könnte, wenn durch das Gericht dem Antrag auf einstweilige Verfügung stattgegeben werde. Die Teilnehmer eines internen Treffens der Fraktions- und Parteispitzen sollen sich im Kanzleramt Berichten zufolge auf eine Grundsatzvereinbarung verständigt haben.
Nach dieser Grundsatzvereinbarung wird der Weiterbetrieb der sieben Alt-Reaktoren und des Reaktors bei Krümmel auch nach dem Moratorium ausgeschlossen. Die dauerhafte Außerdienststellung der acht Reaktoren wird durch eine Verschärfung der Sicherheitskriterien garantiert. Die verschärften Sicherheitskriterien werden durch das Bundesumweltministerium erarbeitet.
Die Regierungsspitze hätte sich mit dieser Grundsatzvereinbarung eigenständig über das beschlossene Prinzip hinweggesetzt. Bislang sprach sich die Koalition dafür aus, keine Festlegungen vor Ablauf des Moratoriums und der Prüfphase zu treffen. Zuletzt wurde erklärt, dass bis Mitte, spätestens jedoch Ende Juni mit einer Entscheidung von Seiten des Gesetzgebers gerechnet werden kann.