Nordrhein-Westfalens Ministerpräsidentin Hannelore Kraft setzt sich erneut für die Karfreitagsruhe ein und reagierte damit auf den Vorstoß der Grünen. Grünen-Parteichef Sven Lehmann erklärte jüngst, dass über die Abschaffung des Verbots von Unterhaltungsveranstaltungen am Karfreitag nachgedacht werden sollte. Gegenüber den Medien wies Kraft nun den Vorstoß vehement zurück.
Hannelore Kraft betonte im Gespräch mit der „Rheinischen Post“, dass es keine Änderung des geltenden Feiertagsgesetzes geben wird. Die Ministerpräsidentin des Landes erklärte in Düsseldorf, dass nicht zugelassen werden darf, dass der in Deutschland bestehende Feiertagsschutz weiter ausgehöhlt wird. Mit ihren Äußerungen stärkte Kraft die Position der Kirchen. Nach Aussagen der Ministerin müsse es in der Gesellschaft auch Tage geben, die dem Innehalten dienen.
Die Chefin der rot-grünen Minderheitsregierung unterstrich, dass der Karfreitag zu diesen Tagen gehöre. Am Karfreitag gedenken Christen in Deutschland dem Tod von Jesus Christus. Im Gespräch mit den Medien betonte Hannelore Kraft, dass sie in Deutschland keine Minderheit sind. Zudem habe der Karfreitag für sie als Christin selbst eine hohe Bedeutung. Die Ministerpräsidentin erklärte, dass ein Land, dem nichts mehr heilig sei, auch nicht vorankommen werde. Sven Lehmann erntet aber auch aus den eigenen Reihen zunehmend Widerspruch.
Oliver Keymis, Landtags-Vizepräsident der Grünen, erklärte, dass sich jemand, der den Karfreitag abschaffen möchte, auch konsequent gegen die Sonntagsruhe stellen müsse. Nach Aussagen von Sigrid Beer, kirchenpolitische Sprecherin, ist der Karfreitag ein Tag der Besinnung. Zudem sei er nötig, um die Menschen zum Nachdenken über Werte des menschlichen Zusammenlebens anzuregen.
Die Landesregierung von Nordrhein-Westfalen möchte nach Angaben von Arbeitsminister Guntram Schneider von der SPD die bestehenden Ausnahmeregelungen für die Öffnung von Läden am Sonntag deutlich einschränken. Schneider betonte, dass man dafür eine parlamentarische Mehrheit erhalten werde. Als besonderer Feiertag muss laut Schneider auch der Tag der Arbeit am 1. Mai geschützt werden. Die Läden dürfen mit einigen Ausnahmen bis zu viermal pro Jahr an Sonntagen öffnen.