Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe fordert eine neue Regelung für die Sicherungsverwahrung, die sie als verfassungswidrig erklärt. Das kann für viele Straftäter eine baldige Entlassung bedeuten.
Die Karlsruher Richter sehen in der Sicherungsverwahrung eine Beschneidung des Freiheitsrechts für Straftäter und stellten am Mittwoch die Verfassungswidrigkeit des Verfahrens fest. Wie das Gericht erkannte, ist die Verwahrung nicht mit dem “Abstandsgebot” konform. Das heißt, dass sich die Sicherungsverwahrung von dem eigentlichen Strafvollzug abheben sollte. Karlsruhe fordert nun eine umfassende Neuregelung des Umgangs mit den sogenannten gefährlichen Tätern, bei der ein Abstand zum Strafvollzug hergestellt wird.
Allerdings werden nun nicht alle betroffenen 500 Straftäter in Deutschland sofort entlassen. Der Gerichtspräsident Andreas Voßkuhle meinte dazu: “Eine solche Situation würde Gerichte, Verwaltung und Polizei vor kaum lösbare Probleme stellen”. Um die Situation kontrollieren zu können, wurde vom Gericht in Karlsruhe eine Regelung für den Übergang angeordnet. Besonders gefährliche Straftäter würden daher trotzdem unter Sicherungsverwahrung im Gefängnis bleiben. Eine nachträgliche Verwahrung nach Absitzen der Strafe wäre also dann zulässig, wenn “die Gefahr künftiger schwerer Gewalt- oder Sexualstraftaten besteht”. Auch in weiterer Verwahrung befindliche Straftäter, die unter psychischen Problemen leiden, gehören dazu. Um dies festzustellen bedarf es allerdings weiterer Prüfungen von gerichtlicher Seite. Sollte den Tätern nichts nachgewiesen werden können, müssen sie bis zum Jahresende aus der nachträglichen Haft entlassen werden.
Das ist bei den Straftätern der Fall, deren Verwahrungszeit rückwirkend verlängert wurde, und zwar über die gesetzlich vorgeschriebenen zehn Jahre hinaus. Die Sicherungsverwahrung dieser Täter, die ungefähr 80 Prozent der von der Verwahrung betroffenen Straftäter ausmachen, ist besonders streng geregelt. Auf der anderen Seite soll es zukünftig ein “freiheitsorientiertes und therapiegerichtetes Gesamtkonzept” geben, bei dem die Täter dennoch von der allgemeinen Bevölkerung fern gehalten werden. Ziel soll es sein, die Betroffenen dahingehend therapeutisch zu begleiten, dass sie später in Freiheit leben können, ohne eine Gefahr für ihre Mitmenschen darzustellen. Auslöser für das Gerichtsurteil waren Verfassungsbeschwerden.