Die Diskussionen um die neuen Regelungen für die Veröffentlichung der Nebeneinkünfte von Abgeordneten gehen in die nächste Runde. Vor allem Korruptionsbekämpfer sind auf der Suche nach weiterer Unterstützung. Durch die neuen Anzeigepflichten, die von der Regierung geplant sind, können Vielverdiener unter den Parlamentariern von attraktiven Schlupflöchern profitieren.
Bislang weist die Koalition die Vorwürfe von Seiten der Kritiker zurück und versucht die Empörung auf Bundesebene kleinzureden. Aufgrund der anhaltenden Kritik signalisierten die Fraktionen nun entsprechende Nachbesserungen. Mitte April zeigte sich die Mehrzahl der Abgeordneten noch äußerst zufrieden mit den neuen Regelungen. Gern klopfte man sich auf die Schulter und sprach von mehr Transparenz für die Bürger. Doch der Jubel ist nur wenige Wochen später verhallt. Es sind Organisationen wie Transparency International Deutschland und Campact, die im Internet nach Unterstützern suchen und gegen die Pläne Sturm laufen.
Die Nebeneinkünfte der Abgeordneten werden bislang in drei Stufen veröffentlicht. Dabei umfasst die höchste Stufe Einkommen, die höher als 7000 Euro sind. Für die Bürger ist nicht erkennbar, ob das Einkommen des Abgeordneten in der höchsten Stufe bei 7500 oder auch 100.000 Euro liegt. Nach dem Willen des Ältestenrates sollte sich das mit den neuen Regelungen ändern.
So hat der Bundesrat eine Veröffentlichung der Nebeneinkommen in sieben Stufen ins Auge gefasst. Diese sollten zwischen 10.000 und 100.000 Euro pro Jahr liegen. Anstatt mehr Transparenz zu schaffen, geben die neuen Regelungen die Chance zur Verschleierung.
Künftig soll die Bagatellgrenze von 1000 Euro monatlich wegfallen. Die Veröffentlichungspflicht soll erst bei 10.000 Euro im Jahr und pro Nebenjob beginnen. Erhält ein Abgeordneter demnach mehrere Honorare von unterschiedlichen Auftraggebern, die unterhalb der Veröffentlichungspflichtgrenze liegen, muss er diese nicht anzeigen, auch wenn sich eine Gesamtsumme von beispielsweise 140.000 Euro ergibt. Nun soll die Stückelung von Einkommen, die unterhalb der Grenze von 10.000 Euro liegen, unterbunden werden.