Die Uni Bayreuth kam bei der umfangreichen Überprüfung der Doktorarbeit von Karl-Theodor zu Guttenberg zu dem Schluss, dass der ehemalige Verteidigungsminister vorsätzlich getäuscht hat. Hingegen wurden der Doktorvater und die Hochschule von der Prüfungskommission frei gesprochen. Die Kommission spricht von einem werkprägenden Bearbeitungsmuster.
Für Karl-Theodor zu Guttenberg war es der Tag der Abrechnung. Nach wochenlangen Prüfungen hat die Prüfungskommission der Uni Bayreuth nun die Ergebnisse ihres Gutachtes öffentlich bekanntgegeben. Nach Ansicht der Kommission hat zu Guttenberg bei seiner Doktorarbeit vorsätzlich getäuscht. In einem Bayreuther Verwaltungstrakt haben die drei Herren um 11.30 Uhr mit ihrem Vortrag begonnen.
Gemeinsam mit dem Dekan der juristischen Fakultät haben der Präsident der Universität Bayreuth und der Vorsitzende einer Prüfungskommission die Ergebnisse des Gutachtens bekanntgegeben. Im Namen ihrer Universität haben sie das akademische Urteil über Karl-Theodor zu Guttenberg bekanntgegeben. Bei dem Ergebnis soll es sich um den vorläufigen Schlusspunkt dieser Affäre handeln.
Die öffentliche Aufmerksamkeit, die den Ergebnissen entgegen gebracht wird, ist groß. Drei Fernsehsender haben den Vortag in der Uni Bayreuth übertragen. Rüdiger Bormann, Universitätspräsident, erklärte, dass die Prüfkommission sehr professionell und zügig gearbeitet hat. Er betonte, dass die Hochschule ausschließlich das wissenschaftliche Verhalten von zu Guttenberg geprüft hat, aber nicht auf das Politische einging.
Die Kommission hat nach Aussagen Bormann keine gerichtliche oder staatsanwaltschaftliche Funktion. Von der Kommission wurden sämtliche Ergebnisse einvernehmlich bestätigt. Bei ihrer Überprüfung kam die Uni Bayreuth zu dem Ergebnis, dass zu Guttenberg bei seiner Arbeit vorsätzlich getäuscht hat. Die Universität trifft nach Aussagen von Bormann und den Ergebnissen der Kommission keine Schuld.
Das Gutachten über die Doktorarbeit von zu Guttenberg erstreckt sich über 13 Seiten. Guttenberg hat nach Aussagen der Prüfungskommission viele Stellen seiner Doktorarbeit wörtlich oder auch sinngemäß übernommen. Dabei hat er die betroffenen Stellen nicht kenntlich gemacht. Bei diesen Täuschungen handele es sich um ein werkprägendes Bearbeitungsmuster.